Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie.

Das Ziel des HinSchG ist es, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erhalten und diese melden. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegen diese Hinweisgeber und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Meldung von Missständen einzurichten.

Über das folgende Kontaktformular können Sie Verstöße gegen Straf- oder Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte melden. Voraussetzung ist, dass sich die Verstöße auf den Arbeitgeber, das Unternehmen oder eine andere Stelle beziehen müssen, mit denen die hinweisgebende Person beruflich in Kontakt stand oder steht (§ 3 Absatz 3 HinSchG).

Die Meldungen werden an eine benannte Person oder Meldestelle weitergeleitet, die zur Vertraulichkeit verpflichtet ist. Die Identität der hinweisgebenden Person sowie der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, bleibt gewahrt. Innerhalb von sieben Tagen bestätigen wir den Eingang der Meldung und leiten eine Prüfung und entsprechende Maßnahmen ein. Innerhalb von drei Monaten wird die hinweisgebende Person über die ergriffenen Maßnahmen informiert, sofern sie ihre Kontaktdaten angegeben hat.

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